Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1914. (48)

— 160 — 
Zweite Anlage zum Etatsgesetze. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Besoldungsetat 
für das Reichsbankdirektorium auf das Rechnungsjahr 1914. 
Betrag 
 für das 
Titel. Ausgaben. Rechnungsjahr 
1914. 
Mark. 
Besoldungen. 
1.  Präsident  30000 Mark Gehalt und  10000 Mark Repräsentations- 
kosten   40000 
Der Präsident hat Anspruch auf freie Dienstwohnung mit 
Geräteausstattung, Licht und Heizung. 
2. Vizepräsident  18000 Mark, acht Mitglieder je  9000 Mark bis 
 15000 Mark Gehalt   126000 
Wohnungsgeldzuschuß I des Tarifs. 
Summe Titel 1 und 2  166000 
3. Wohnungsgeldzuschüsse für die Beamten unter Titel 2  18900 
4. Nichtpensionsfähige Zulagen für den Vizepräsidenten und die 
Mitglieder bis zum Betrage von je  3000 Mark jährlich  25200 
5. Pensionen   — 
6. Witwengelder  9024 
Summe   219124 
 

	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.