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Reichs-Gesetzblatt.
Jahrgang 1914.
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# 34.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die im Anschluß an die deutsch-bänische Vereinbarung vom
1. Juni 1910 von Deutschland mit Dänemark getroffene weitere Vereinbarung zur Vereinfachung
des Rechtshilfeverkehrs. S. 208.
(Nr. 4392.) Bekanntmachung, betreffend die im Anschluß an die deutsch-dänische Vereinbarung
vom 1. Juni 1910 von Deutschland mit Dänemark getroffene weitere Ver-
einbarung zur Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs. Vom 6. Juni 1914.
m Anschluß an die deutsch-dänische Vereinbarung vom 1. Juni 1910 (Reichs-
Gesetzbl. S. 871) ist von Deutschland mit Dänemark eine weitere Vereinbarung
zur Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs getroffen worden, und zwar durch Aus-
tausch einander entsprechender Erklärungen der beiderseitigen Regierungen, die am
1. Juni 1914 abgegeben worden sind. Der Austausch der Erklärungen ist am
4. Juni 1914 in Berlin erfolgt. Die für Deutschland abgegebene Erklärung
wird nachstehend bekannt gemacht.
Berlin, den 6. Juni 1914.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
von Jagow.
Neichs-Gesetzbl. 1914. 45
Ausgegeben zu Berlin, den 15. Juni 1914.