Reichs-Gesetzblatt.
Jahrgang 1914.
AM. 50.
Inhalt: Prisenordnung. S. 27.
(Nr. 4428.) Prisenordnung. Vom 30. September 1909.
J- genehmige die anliegende Prisenordnung und bestimme, daß die Seebefehls-
haber Meiner Marine im Kriege bei Ausübung des Prisenrechts nach den Bestim-
mungen der Prisenordnung verfahren. Insoweit für besondere Kriegsfälle Ab.-
weichungen notwendig sind, haben Sie Mir diese in Vorschlag zu bringen. Ich
ermächtige Sie) erforderliche Erläuterungen zu geben und Abänderungen vorzunehmen,
soweit sie nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Rominten, den 30. September 1909.
gez. Wilhelm.
In Dertretung des Keichskanzlers:
ggez. v. Tirpitz.
Inbalksverzeichnis.
Ubschnitt
I. Allgemeine Bestimmungen.
II. Feindliche Schiffe und ihre Ladung.
III. Kriegskonterbande.
IV. Neutralitätswidrige Unterstützung.
V. Blockade.
VI. Verfahren bei der Anhaltung, Durchsuchung und Aufbringung.
VII. Behandlung der Besatzung und der Passagiere aufgebrachter Schiffe.
VIII. Behandlung aufgebrachter Schiffe und beschlagnahmter Güter.
IX. Rechte und Pflichten des Prisenoffiziers.
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Ausgegeben zu Berlin den 3. August 1914.