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13 Prozent durch flüssiges Trinitrotoluol — vgl. b) a) dieser Gruppe —
ersetbzt werden darf, oder von höchstens 15 Prozent Mononitro=
naphthalin. . . . usw. wie bisher).
Hinter dem mit „Faviersche Sprengstoffe““ beginnenden Absatz wird nach-
getragen:
Förder Sicherheitssprengstoff II, auch mit angehängten Zahlen
oder Buchstaben (Gemenge von Ammoniaksalpeter, höchstens 4 Prozent
gelatiniertem Nitroglyzerin, von Mono= und Dinitroverbindungen
der aromatischen Reihe, Holz= und Getreidemehlen und neutralen,
beständigen, die Gefahr nicht erhöhenden Salzen).
2. Gruppe b).
Der Eingang des mit „Permonit & beginnenden Absatzes wird gefaßt:
Permonit 4 sowie Gesteins-Leonit (Gemenge .. usw. wie bisher).
Abschnitt A. Verpackung. 3. Gruppe der Sprengmittel. Siffer 5.
Es werden gestrichen: im Abs. (1) zweiter Satz die Schlußbestimmung in
den Paketen müssen . . festgehalten werden")
der Abs. (2) und Abs. (3).
Die Absätze (4) und (5) erhalten die Bezeichnung (2) und (3).
r. 1. Selbstentzündliche Stoffe.
In Ziffer 2 der Eingangsbestimmungen wird hinter den Wor#t#e##n
JAmorpher (roter) Phosphor““ nachgetragen:
Phosphorsesquisulsid,
Die Anderungen treten sofort in Kraft.
Berlin, den 7. Dezember 1914.
Das Reichs-Eisenbahnamt.
Wackerzapp.
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reischsdruckerel.