46.
47.
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45. Die von den Großherzoglich Badischen
Staatseisenbahnen mitbetriebene Verbin-
dungsbahn zwischen Basel badische Staats-
eisenbahnen und Basel schweizerische Bundes-
bahnen.
Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-
Lothringen betriebene Strecke von der deutsch-
schweizerischen Grenze bei St. Ludwig bis
Basel schweizerische Bundesbahnen.
Die von der Pruntrut—-Bonfol-Bahn ge-
meinsam mit den Reichseisenbahnen in Elsaß-
Lothringen betriebene Strecke von der deutsch-
schweizerischen Grenze bei Bonfol bis Bonfol.
III.Französischer Verwaltungen.
Die von der Gesellschaft der Paris—Lyon-
Mettelmeerbahn betriebenen Strecken von
der französisch -schweizerischen Grenze:
48. bei St. Gingolph bis Bouveret.
40. bei Chene-Bourg bis Genf-Eaux-Vives.
Berlin, den 23. Februar 1914.
—
50. bei La Plaine bis Genf-Cornavin¹).
51. bei Le Locle-Col-des-Roches bis Le Locle-
Stadt²).
IV. Italienischer Verwaltungen.
52. Die von den italienischen Staatsbahnen be-
triebene Strecke von der italienisch-schweizeri-
schen Grenze bei Chiasso bis Chiasso.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken,
die von schweizerischen Verwaltungen im Aus-
land betrieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 123, 124, 125, 126, 127.
Frankreich, Ziffer 22, 23, 24, 25, 26.
Italien, Ziffer 23, 24, 25.
¹) Die französische Gesellschaft der Paris-Lyon-Mittel-
meerbahn besorgt nur den Zugdienst in den zwischen Genf-
Cornavin und Frankreich verkehrenden Zügen.
²) Die französische Gesellschaft der Paris-Lyon-Mittel-
meerbahn besorgt nur den Zugdienst in den zwischen Le
Locle-Stadt resp. Le Locle-Col-des-Roches und Frankreich
verkehrenden Zügen.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Wackerzapp.
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.