Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1914. (48)

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Reichs-Gesetzblatt. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Großbritanniens für die Kanalinseln und Indien zur 
revidierten Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunft vom 13. November 1908. S. 58.— 
Bekanntmachung, betreffend Abrechnungsstellen im Scheckverkehre. S. 54. 
 
 
 
 
 
 
 
 
(Nr. 4348). Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Großbritanniens für die Kanalinseln 
und Indien zur revidierten Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunft 
vom 13. November 1908. Vom 17. März 1914. 
Nach einer Mitteilung der Schweizerischen Regierung ist die Königlich Groß- 
britannische Regierung für die Kanalinseln und Indien der am 13. November 
1908 zu Berlin geschlossenen revidierten Berner Übereinkunft zum Schutze von 
Werken der Literatur und Kunst (Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 965) beigetreten. 
Als Tag des Beitritts ist für die Inseln Guernsey, Aurigny und Sercq 
der 1. Juli 1912, für die Insel Jersey der 8. März 1913 und für Indien 
der 30. Oktober 1912 festgesetzt worden. 
Der Beitritt ist unter dem gleichen, in Gemäßheit von Artikel 27 der 
Übereinkunft gemachten und deren Artikel 18 betreffenden Vorbehalt erklärt 
worden wie derjenige, unter dem die Ratifikation der Ubereinkunft durch die 
Königlich Großbritannische Regierung erfolgt ist (Abs. a der Erklärung, Reichs- 
Gesetzbl. 1912 S. 444). 
Berlin, den 17. März 1914. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
von Koerner. 
 
Reichs.Gesetzbl. 1914. 15 
Ausgegeben zu Berlin den 23. März 1914.
	        
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