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Reichs-Gesetzblatt.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Großbritanniens für die Kanalinseln und Indien zur
revidierten Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunft vom 13. November 1908. S. 58.—
Bekanntmachung, betreffend Abrechnungsstellen im Scheckverkehre. S. 54.
(Nr. 4348). Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Großbritanniens für die Kanalinseln
und Indien zur revidierten Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunft
vom 13. November 1908. Vom 17. März 1914.
Nach einer Mitteilung der Schweizerischen Regierung ist die Königlich Groß-
britannische Regierung für die Kanalinseln und Indien der am 13. November
1908 zu Berlin geschlossenen revidierten Berner Übereinkunft zum Schutze von
Werken der Literatur und Kunst (Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 965) beigetreten.
Als Tag des Beitritts ist für die Inseln Guernsey, Aurigny und Sercq
der 1. Juli 1912, für die Insel Jersey der 8. März 1913 und für Indien
der 30. Oktober 1912 festgesetzt worden.
Der Beitritt ist unter dem gleichen, in Gemäßheit von Artikel 27 der
Übereinkunft gemachten und deren Artikel 18 betreffenden Vorbehalt erklärt
worden wie derjenige, unter dem die Ratifikation der Ubereinkunft durch die
Königlich Großbritannische Regierung erfolgt ist (Abs. a der Erklärung, Reichs-
Gesetzbl. 1912 S. 444).
Berlin, den 17. März 1914.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
von Koerner.
Reichs.Gesetzbl. 1914. 15
Ausgegeben zu Berlin den 23. März 1914.