Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1915. (49)

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Dritte Anlage zum Etatsgesetze. 
Besoldungsetat 
für das Direktorium der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte 
auf das Rechnungsjahr 1915. 
  
  
  
  
Betrag 
. für das 
  Titel     Ausgabe     Rechnungsjahr1915 
Mark 
1. Präsident 14 000 bis 17 000 Mark Gehalt. 
Der Präsident hat Anspruch auf Dienstwohnung und erhält 
bis zu ihrer Fertigstellung eine Mietentschädigung von jähr- 
lich 4500 Mark. Wohnungsgeld II des Tarifs. 
4 Mitglieder des Direktoriums je 8.000 bis 12000 Mark Gehalt 54 875 
Wohnungsgeld II des Tarifs. 
2. Mietentschädigung und Wohnungsgeldzuschüsse . . . . . . . . . . . . . . 11  220 
3. .Pensionen, Witwen- und Waisengeldern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    — 
Summe . . . . . .    66 095 
  
 
	        
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