Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1915. (49)

— 273 — 
Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1915 
  
Nr. 57 
  
  
  
  
  
  
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Verarbeitung von Tapioka in den Brennereien im Betriebsjahr 
1914/15. S. 273. 
  
  
(Nr. 4729) Bekanntmachung, betreffend Verarbeitung von Tapioka in den Brennereien im 
Betriebsjahr 1914/15. Vom 7. Mai 1915. 
Der Bundesrat hat beschlossen: 
Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des 
Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen vom 4. August 1914 
(Reichs-Gesetzbl. S. 327) wird landwirtschaftlichen Brennereien und 
mehlige Stoffe verarbeitenden gewerblichen Brennereien gestattet, 
Tapioka im Betriebsjahr 1914/15 zu verarbeiten, ohne daß dadurch 
ihre Brennereiklasse geändert und ihre Abgabenbelastung erhöht wird, 
und ohne daß ihnen andere Nachteile für das laufende Betriebsjahr 
und für die Folge entstehen. 
Berlin, den 7. Mai 1915. 
Der Reichskanzler 
In Vertretung 
Dr. Helfferich 
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel. 
Reichs-Gesetzbl. 1915. 65 
Ausgegeben zu Berlin den 8. Mai 1915.
	        
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