Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1915. (49)

— 637 — 
Reichs-Gesetzblatt 
137 
Inhalt: Bekanntmachung äüber die Regelung der wiitschaftlichen Betmebsverhältnisse der Branntwein- 
brennereien und der Betriebsauflagevergütungen für das Betriebsjahr 1915/16. S. 637. — 
Bekanutmachung üöber das Kündigangsrecht der Hinterbliebenen von Kriegsteilnehmern. S. 642. 
(Kr. 4906) Bekanntmachung über die Regelung der wirtschaftlichen Betriebsverhältnisse der 
Branntweinbrennereien und der Betriebsauflagevergütungen für das Betriebs- 
jahr 1915/16. Vom 7. Oktober 1915. 
D. Bundesrat hat folgende Verordnung erlassen: 
I. Durchschniktsbrand 
Für das Betriebsjahr 1915/16 wird der Durchschnittsbrand der Brennereien 
auf 90 Hundertteile des allgemeinen Durchschnittsbrandes gekürzt. 
II. Kontingent 
Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats 
zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) 
wird das Kontingent der Brennereien im Königreiche Bayern (einschließlich Jung- 
holz und Mittelberg), im Königreiche Württemberg und im Großherzogtume 
Baden und die sonst zu einem ermäßigten Verbrauchsabgabensatze herstellbare 
Akoholmenge für die einzelne Brennerei im Betriebsjahr 1915/16 auf 80 Hun- 
dertteile derjenigen Alkoholmenge festgesetzt, die der Brennerei für das Betriebsjahr 
1914/15 auf Grund der Vorschrift in Nr. 2 unter a oder b der Bekannt- 
machung vom 15. Oktober 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 434) zugewiesen worden war, 
wenn diese Menge mehr als 300 Hektoliter Alkohol betragen hatte. Betrug die 
der Brennerei für das Betriebsjahr 1914/15 zugewiesene Alkoholmenge 300 Hekto- 
liter oder weniger, so behält es hierbei auch für das Betriebsjahr 1915/16 sein 
Bewenden) betrug diese Menge mehr als 300 Hektoliter Alkohol, so findet eine 
Herabsetzung unter diese Grenze nicht statt. 
Reichs-Gesetbl. 1915. 155 
Ausgegeben zu Berlin den 9. Oktober 1915. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.