Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1915. (49)

    
Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1915 
  
  
Nr. 140 
Inhalt: Bekanntmachung über das Außerkrafttreten der Bekanntmachung über das Verbot des Vor- 
verkaufs von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerel sowie der Kartoffelstärkefabrikation aus der in- 
ländischen Ernte des Jahres 1915. S. 669. — Bekanntmachung über die Verarbeitung von 
Bucheckern. S. 670. 
  
  
  
(Nr. 4912) Bekanntmachung über das Außerkrafttreten der Bekanntmachung über das Verbot 
des Vorverkaufs von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffel- 
stärkefabrikation aus der inländischen Ernte des Jahres 1915. Vom 
11. Oktober 1915. 
Auf Grund des § 4 Abs. 2 der Bekanntmachung über das Verbot des Vor- 
verkaufs der Ernte des Jahres 1915 usw. vom 17. Juni 1915 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 341) bestimme ich: 
Die Bekanntmachung über das Verbot des Vorverkaufs von Erzeugnissen 
der Kartoffellrocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation aus der inländischen 
Ernte des Jahres 1915 vom 7. Juli 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 419) tritt hiermit 
außer Kraft. 
Berlin, den 11. Oktober 1915. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers 
Delbrück 
  
Reichs-Gesetzbl. 1915. 159 
Ausgegeben zu Berlin den 15. Oktober 1915.
	        
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