Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1915. (49)

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(Nr. 4963) Bekanntmachung über die Einreihung eines Ortsteils in eine andere Wohnungs- 
geldzuschußklasse. Vom 10. November 1915. 
Der Bundesrat hat auf Grund der Ermächtigung im § 30 Abs. 4 des Besol- 
dungsgesetzes vom 15. Juli 1909 (Reichs-Gesetzbl. S. 573) beschlossen: 
Der seit dem 1. Juli 1914 mit der Stadtgemeinde Lünen vereinigte Teil der 
früheren Landgemeinde Lippholthausen wird mit Wirkung vom gleichen Zeitpunkt ab 
in die Ortsklasse D des Wohnungsgeldzuschußtarifs der Stadt Lünen eingereiht. 
Berlin, den 10. November 1915. 
Der Reichskanzler 
In Vertretung 
Dr. Helfferich 
  
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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