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Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1916
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Juhalt: Bekanntmachung, betreffend Anderung der Militär- -ranspor. .Ordnung. S. 8333. — Bekannt.
machung wegen Anderung der Bekanntmachung über die Sicherung der Ackerbestellung vom 31. März
1915. S. 834. — Bekanntmachung über Säcke. S. 334. — Bekanntmachung über den
Absatz von Brennesseln. S. 839.
(Nr. 5351) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Militär.Transport= Ordnung. Vom
24. Juli 1916.
Auf Grund des 82 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ordnung
für Eisenbahnen, vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) bestimme ich,
daß in dieser Ordnung folgende Anderungen vorzunehmen sind:
1. Im 9 26 ist am Schlusse der Ziffer 6 als neuer (dritter) Absatz an-
zufügen:
Aubßerdem sind der Chef des Feldeisenbahnwesens, die Eisen-
bahn-Transportabteilungen, Militär-Generaldirektionen, Militär-
Eisenbahndirektionen, bevollmächtigten Generalstabsoffiziere,
Beauftragten des Chefs#des Feldeisenbahnwesens, die Eisenbahn-
abteilung des stellvertretenden Generalstabes der Armee und
die Linien-Kommandamuren berechtigt, Telegramme über eilige
Heeresverschiebungen als SSd-Telegramme zu bezeichnen.
2. Im 926 ist als ZJiffer 7 neu aufzunehmen:
7. Telegramme der Militär-Eisenbahndienststellen, deren
Inhalt sich auf Transportbewegungen bezieht, dürfen als eilige
Militär-Telegramme (8Sf) bezeichnet werden. Ihre Beförderung
hat nach den SSd-Telegrammen (Ziff. 6) aber mit Vorrang vor
allen übrigen Staatstelegrammen zu erfolgen. Solche SS-Tele-
gramme dürfen nur von Militär-Eisenbahnbehörden. einschließlich
Bahnhofskommandanturen, nach besonderer Anweisung des Chefs
des Feldeisenbahnwesens aulgegeben werden.
Berlin, den 24. Juli 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
I)r. Helfferich
Reichs-Gesetzbl. 1916. 192
Ausgegeben zu Berlin den 28. Juli 1916.