Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

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bei den Wagen mit selbsttätigem Taralaufgewichte . . .. 7,8 Gramm 
für jedes Kilogramm der durch 10 Wägungen 
abgewogenen Last; 
3. für die Einzelabweichungen vom Durchschnittsergebnis aus 10 Er- 
mittlungen (Nr. 2) 
bei Wagen für Flüssigkeiten, für pulver- und sandförmige, sowie für 
körnige, freirollende, nichtklebende Materialien und Erzeugnisse bei 
einem Füllungsgewichte bis 75 Kilogramm abwärts 
1,5 Gramm für jedes Kilogramm 
unter 75 bis 25 Kilogramm 2/25 „ „ » 
auf volle 5 Gramm nach oben abgerundet, 
von 20 und 15 Kilogramm .. 3 Gramnm für jedes Kilogramm 
» 10 bis 4 v .. 4,5 v v v 
? 3 und 2 5? . . 6 » y » y 
» IKilogrammbis 125Gramm 7,5 „ » 2 
* 100 Gramm abwärts. 0)7% „ »2 5 
bei Wagen für kleinstückige Materialien mit Reguliereinrichtung und 
bei Wagen für Thomasmehl, Zement und ähnliche staubende 
Materialien, jedoch bei den Wagen mit Uberschußverwägung 
für die Abweichung jeder einzelnen Füllung von ihrem wirk- 
lichen Gewichte, bei einem Füllungsgewichte 
von 50 bis 250 Kilogramm 6 Gramm für jedes Kilogramm, 
? mehr als 250 1 je 75 „mohr für jede weiteren 
50 Kilogramm; 
bei den Wagen mit Uberschußverwägung gelten diese Fehlergrenzen 
für die Abweichung jeder einzelnen Füllung von ihrem wirklichen 
Gewichte; 
bei den selbsttätigen Laufgewichtswagen 
für jedes Füllungsgewicht das Dreifache der für das Durchschnitts- 
ergebnis nach Nr. 2 zu berechnenden Fehlergrenze. 
Berlin, den 28. Oktober 1916. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers 
Dr. Helfferich 
 
	        
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