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Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1916
Nr. 39
Iuhalt: Gesetz über die weitere Zulassung von Hilfsmitgliedern im Kaiserlichen Patentamt. S. 139.—
Bekanntmachung über die Preisfestsetzung bei Enteignung von Kartoffeln. S. 140. — Be-.
kanntmachung über die Festsetzung der Höchstpreise für Kartoffeln und die Preisstellung für den
Weiterverkauf. S. 140.
(Nr. 5079) Gesetz über die weitere Zulassung von Hilfsmitgliedern im Kaiserlichen Patentamt.
Vom 20. Februar 1916.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats
und des Reichstags, was folgt:
Einziger Paragraph
Die in dem Gesetze, betreffend die Beschäftigung von Hilfsmitgliedern im
Kaiserlichen Patentamt, vom 18. Mai 1908 (Reichs-Gesetzbl. S. 211) vor-
gesehene und durch die Gesetze vom 10. März 1911 und vom 2. März 1914
(Reichs-Gesetzbl. 1911 S. 67, 1914 S. 49) verlängerte Frist wird weiter bis zum
31. März 1919 erstreckt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 20. Februar 1916.
(L. S.) Wilhelm
Delbrück
Reichs-Gesetzbl. 1916. 10
Ausgegeben zu Berlin den 3. März 1916.