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Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1916
Nr. 48
Inhalt: Bekanntmachung über die Ausdehnung der Verordnung über die Regelung des Absatzes von
Erzeugnissen der Karteffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation vom 16. September 1915.
S. 173.
(Nr. 5098) Bekanntmachung über die Ausdehnung der Verordnung über die Regelung des
Absatzes von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärke-
fabrikation vom 16. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 585). Vom
17. März 1916.
Auf Grund des § 6 Abs. 2 der Verordnung über die Regelung des Absatzes
von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation vom
16. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 585) bestimme ich:
Die Vorschriften der Verordnung, soweit sie sich auf Erzeugnisse
der Kartoffeltrocknerei beziehen, werden auf alle Erzeugnisse aus-
gedehnt, die entstehen, wenn frischen Kartoffeln, allein oder in
Mischungen mit anderen Stoffen, der größere Teil ihres natürlichen
Wassergehalts entzogen wird.
Berlin, den 17. März 1916.
Der Reichskanzler
Im Auftrage
Kautz
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reichs--Gesetzbl 1916. 49
Ausgegeben zu Berlin den 18. März 1916.