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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 34. ——
(Nr. 2400.) Konzessions= und Bestätigungsurkunde für die Niederschlesisch= Märkische
Eisenbahngesellschaff. Vom 27. November 1843.
MWir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Känig von
Hreußen rc. 2c.
Nachdem Behufs der Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen Berlin
und Breslau unter der Benennung:
„Niederschlesisch-Mrkische Eisenbahngesellschaft“
eine Aktiengesellschaft für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn, welche sich an
die Berlin-Frankfurter Bahn anschließt und über Liegnitz nach Breslau führt,
mit einem vorlaufig auf acht Millionen Thaler festgesetzten Grundkapitale gebil-
det, dabei zugleich auch Behufs der Eisenbahnverbindung zwischen Breslau und
Dresden die Anlage einer Anschlußbahn nach Görlitz in das Unternehmen mit-
inbegriffen und zu diesem Zwecke die Erhöhung des Grundkapitals um sernere
zwei Millionen Thaler vorbehalten worden ist, wollen Wir sowohl zur Ausfüh-
rung der vorbezeichneten, an die Berlin-Frankfurter Bahn sich anschließenden Eisen-
bahn über Liegnitz nach Breslau, als auch zur Anlage der erwähnten Anschluß-
bahn nach Görlitz, so wie zu deren weiterer Fortsetzung nach der Königlich
ScIchsischen Landesgrenze, mit Rücksicht auf den unterm 24. Juli d. J. mit
der Königlich Süchsischen Regierung abgeschlossenen Vertrag wegen Herstellung
einer Eisenbahnverbindung von Breslau nach Dresden, hiermit Unsere landes-
herrliche Genehmigung ertheilen.
Auch wollen Wir ferner das Statut der Eingangs gedachten „Nieder=
schlesisch-Mrkischen Eisenbahngesellschaft“, wie solches mit Rücksicht auf die
Seitens Unseres Finanzministers gepflogenen TVerhandlungen, auf Grund der in
der General-Versammlung am 3., 4. und 5. August d. J. nach Inhalt der Uns
vorgelegten gerichtlichen Protokolle gefaßten Beschlüsse in der Anlage festgestell
worden ist, hierdurch mit der Maaßgabe zu §. 68.:
Jahrgang 1843. (Nr. 2900.) 50 daß
(Ausgegeben zu Berlin den 20. Dezember 1843.)