Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

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Zuständige Behörden 
Als oberste Militärverwaltungsbehörde gilt für das Heer das Kriegs. 
ministerium des Kontingents, für die Kaiserliche Marine das Reichs-Marineamt 
und für die Kaiserlichen Schutztruppen das Reichs-Kolonialamt. 
An Stelle der Generalkommandos treten für Marineangehörige die Marinc- 
Stationskommandos, für Schutztruppenangehörige das Kommando der Schutztruppen 
im Reichs-Kolonialamt. 
Berlin, den 8. Juli 1916 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers 
Dr. Helfferich 
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.
	        
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