Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

— 733 — 
Besoldungsordnung IV. 
Veilage IV 
zum Besoldungsgesetze. 
  
  
  
  
(Unteroffiziere.) 
efd. Gehalt 
r Dienststellung oder Löhnung Bemerkungen. 
Mark 
A. Verwaltung des Reichsheers Sno. Sitlche L1nteresshirn 
isp au nterkun, 
und des Reichs-Kolonialamts. Peer Serise“ auf ntertn 
a. Unteroffiziere als Löhnungsempfänger. 
1. Hoboisten, Hornisten und Trompeter 187,20 zu1 bie 6. eErhalten neben 
. : 3 er Löhnung noch Natural- 
2. Fähnriche 6 b **###é-9 30 2/40 verpflegungsgebührnisse und Be- 
3.Unteroffiziere und Bataillonstambours mit kleidung. 
: 9 1 „ r.: Z: 295 Inl. Halbinvalide Hoboisten usw. 
weniger als 5 Jijhriger Dienstzeit * 302,10 erhalten den Löhnungssatz für 
4. Sergeanten, Unteroffiziere usw. nach 5½ jähri- Unteroffizicre von 302,10 Mart. 
Di « 75.5 Ju 3. Unteroffiziere der Lauen- 
#—Ose... 7)0,20 J 
ger Dienstzeit. » — 17 burgischen Veteranensektion er- 
5. BWizefeldwebel, Vizewachtmeister, balten 302.10 Mart, als Ser- 
Sergeanten, Untrroffiziere usw. nach 9jähriger geanten 4/9,0 Nark Löhnung. 
Dienstzittl . . . .. 565,20 
6.Feldwebel und Wachtmeister 745,20 z 6. 1 dedwebel Gdweben 
— 4 . ... eutnaut) bei der württembergi- 
J7. Unterärzte (inoffenen Assistenzarztstellen), Unter- schen Echioggentr Lenwur 
veterinäre (auch in offenen Veterinärstellen) 745,20 300 Nark pensionsfähige Zu- 
  
Mit Wahrnehmung einer offenen 
Oberarzt= oder Assistenzarztstelle beauf- 
tragte Unterärzte und mit Wahrnchmung 
einer offenen Oberveterinär- oder Vete- 
rinärstelle beauftragte Unterveterinäre 
beziehen aus dem ersparten Gehalt als 
einzige Gebührnis 
als Selbstmieter. 
als Kasernenquar- 
tierinhaberr 1 355 „ 
1 700 Mark, 
  
  
lage. 
Ju 7. Erhalten neben der Löhnun!] 
noch Naturalverpflegungäg= 
bührnisse und 126 Mark Klei= 
dergeld.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.