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Besoldungsordnung IV.
Veilage IV
zum Besoldungsgesetze.
(Unteroffiziere.)
efd. Gehalt
r Dienststellung oder Löhnung Bemerkungen.
Mark
A. Verwaltung des Reichsheers Sno. Sitlche L1nteresshirn
isp au nterkun,
und des Reichs-Kolonialamts. Peer Serise“ auf ntertn
a. Unteroffiziere als Löhnungsempfänger.
1. Hoboisten, Hornisten und Trompeter 187,20 zu1 bie 6. eErhalten neben
. : 3 er Löhnung noch Natural-
2. Fähnriche 6 b **###é-9 30 2/40 verpflegungsgebührnisse und Be-
3.Unteroffiziere und Bataillonstambours mit kleidung.
: 9 1 „ r.: Z: 295 Inl. Halbinvalide Hoboisten usw.
weniger als 5 Jijhriger Dienstzeit * 302,10 erhalten den Löhnungssatz für
4. Sergeanten, Unteroffiziere usw. nach 5½ jähri- Unteroffizicre von 302,10 Mart.
Di « 75.5 Ju 3. Unteroffiziere der Lauen-
#—Ose... 7)0,20 J
ger Dienstzeit. » — 17 burgischen Veteranensektion er-
5. BWizefeldwebel, Vizewachtmeister, balten 302.10 Mart, als Ser-
Sergeanten, Untrroffiziere usw. nach 9jähriger geanten 4/9,0 Nark Löhnung.
Dienstzittl . . . .. 565,20
6.Feldwebel und Wachtmeister 745,20 z 6. 1 dedwebel Gdweben
— 4 . ... eutnaut) bei der württembergi-
J7. Unterärzte (inoffenen Assistenzarztstellen), Unter- schen Echioggentr Lenwur
veterinäre (auch in offenen Veterinärstellen) 745,20 300 Nark pensionsfähige Zu-
Mit Wahrnehmung einer offenen
Oberarzt= oder Assistenzarztstelle beauf-
tragte Unterärzte und mit Wahrnchmung
einer offenen Oberveterinär- oder Vete-
rinärstelle beauftragte Unterveterinäre
beziehen aus dem ersparten Gehalt als
einzige Gebührnis
als Selbstmieter.
als Kasernenquar-
tierinhaberr 1 355 „
1 700 Mark,
lage.
Ju 7. Erhalten neben der Löhnun!]
noch Naturalverpflegungäg=
bührnisse und 126 Mark Klei=
dergeld.