Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

Reichs- Gesetzblatt 
Jahrgang 1917 
*1 NNr. 1172 
Inhalt: Bekanntmachung zur Abänderung der Ausführungsbestmmungen vom 21. September 1916 zur 
Verordnung über Trester und Trandenkerne vom 3. August 1916. S. 275. — Bekanntmachung, 
betreffend Pnidation russischer Unternehmungen. S. uv7#. — Bekanntmachung über den 
Vordruck der Versicherungskarte für die Angestelltenversicherung S. 876. 
  
  
— — — — — — — - 
  
  
  
  
(Nr. 6057) Bekanntmachung zur Abänderung der Ausführungsbestimmungen vom 21. Sep- 
tember 1916 zur Verordnung über Trester und Traubenkerne vom 3. August 
1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 887). Vom 28. September 1917. 
Ar# Grund der 96 2, 3 der Verordnung über Trester und Traubenkerne vom 
3. August 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 887) und des §& 1 der Bekanntmachung über 
die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 402) wird bestimmt: 
Artikel I 
Die Ausführungsbestimmungen vom 21. September 1916 zur Verordnung 
über Trester und Traubenkerne vom 3. August 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 887) 
werden wie folgt abgeändert: 
3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: 
Wer bei der Weinkelterung Trester gewonnen hat, darf aus ihnen Brannt. 
wein für den eigenen Wirtschaftsbedarf herstellen, soweit nach den zur Verordnung 
über den Verkehr mit Branntwein aus Klein= und Obstbrennereien vom 24. Fe- 
bruar 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 179) ergangenen Ausführungsbestimmungen vom 
26 Juni 1917 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 141) den Brennern das- 
eigene Erzeugnis zum Verbrauch im eigenen Haushalt belassen werden kann. 
. .Artikelll 
s4Abs.1erhältfolgendeFassung:« 
Wer aus Weintrestern Branntwein über die nach & 3 Abs. 1 zugelassene 
Menge herstellen will, bedarf hierzu der Erlaubnis des Kricgsausschusses für 
Ersatzfutter oder der von ihm bezeichneten Stelle. Er ist verpflichtet, den in 
der flüssigen Schlempe enthaltenen Weinstein nach näherer Anordnung des Kriegs- 
ausschusses zu gewinnen. 
Reichs--Gesetzbl. 1917 197 
Ausgegeben zu Berlin den 2. Oktober 1917.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.