Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

Reichs-Gesehblatt 
Jahrgang 1917 
Nr. 180 
Inhalt: Verordnung öber Höchstpreise für Grieß, Graupen und Grüte. S. vo!1. — Bekanntmachung 
über A#tzalkalien und Soda. S. vo2. — Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen 
zu der Verordnung über Atzalkalien und Soda vom 16. Oktober 1917 S. vos. — Ausführungs-. 
bestimmung zu der Verordnung des Bundesrats über die Beurkundung von Gedburts- und 
Sterbefällen Deutscher im Ausland vom 18. Januar 1917 S. vos. 
  
—.— 
  
  
  
(Nr. 6076) Verordnung über Höchstpreise für Grieß, Graupen und Grütze. Vom 16. Ok. 
tober 1917. 
A-- Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volks- 
22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) 
wird verordnet: 
18. August 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 823) 
  
ernährung vom 
X 
Beim Verkaufe von Grieß, Gerstengraupen (Rollgerste) und Gerstengrütze 
an Kleinhändler 2) dürfen folgende Preise für 100 Kilogramm nicht über- 
schritten werden: 
bei Gre . .. 54 Mark, 
bei Gerstengraupen (Rollgerste) und Gerstengrütze 66 
Die Lieferung zu diesen Preisen hat frachtfrei Station (Bahn oder Schiff) 
des Empfängers zu erfolgen. 
*2 
Beim Verkauf an Verbraucher (Kleinhandel) dürfen folgende Preise für 
ein Pfund nicht überschritten werden: 
bei Grie ...... .. ... 32 Pfennig, 
bei Gerstengraupen (Rollgerste) und Gerstengrütze 6 „ 
Beim Verkaufe kleinerer Mengen dürfen Bruchteile eines Pfennigs auf 
ganze Pfennige nach oben abgerundet werden. 
*3 
Die Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, 
vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 
1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 
Neichs-Gesetbl. 1917. 
Ausgegeben zu Berlin den 18. Oktober 1917. 205
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.