Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

Reichs-Gesetblatt 
Jahrgang 1917 
Nr. 191 
Inhalt: Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die privaten Versicherungeunternehmungen. S. 073. — Be- 
kanntmachung, betreffend vorübergehende Anderung des § 30 der Eisenbahn--Verkehrsordnung, 
S. 274. — Bekanntmachung über tabakähnliche Waren. S. o974. 
  
  
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(Nr. 6103) Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen. 
Vom 24. Oktober 1917. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen r#. 
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats 
und des Reichstags, was folgt: · 
DemsldesGesetzesüberdieprivatenVersicherungsunternehmungenvom 
12.«Mai1901(Reichs-Gesetzbl.S.139)wirdfolgenderdritterAbsatzangefügt: 
Das gleiche gilt von Unternehmungen, die der Förderung des Grund- 
kredits durch Ubernahme des Hypothekenschutzes dienen, insbesondere in der Weise, 
daß sie gegen ein von dem Hypothekenschuldner zu entrichtendes Entgelt sich für 
5 Ü ihm obliegenden Leistungen verbürgen oder Vorschüsse auf diese Leistungen 
zahlen. . 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. « 
Gegeben Großes Hauptquartier, den 24. Oktober 1917. 
Segeh Wilhelm 
Dr. Helfferich 
  
Reichs-Gesetzbl. 1917. 293 
Ausgegeben zu Berlin den 29. Oktober 1917.
	        
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