— 985 —
Terif Für da-
arif. Klilometer sind
egenstand
Nr. G g st zu vergüten
Pfennia
Militär-Luftfahrzeuge
(siehe § 56 a der Militär-Transport. Ordnung)
26a Die Fracht für Militär-Luftfahrzeuge oder Teile von solchen,
Zubehör= oder Ersatzstücke ist je nach der Art der Aufgabe
gemäß Tarifnummer 23 bis 26 zu berechnen mit folgenden
Abweichungen:
1. Bei Aufgabe als Eilstückgut sind die Sätze der allgemeinen
Stückgutklasse des gewöhnlichen Verkehrs, bei Aufgabe als
beschleunigtes Eilstückgut oder als Expreßgut die Eil-
stückgutsätze des gewöhnlichen Verkehrs zu berechnen.
2. Werden Lenkluft schiffe oder Teile von solchen von mehr
als 7 m Länge als Fracht= oder Eil- oder beschleunigtes
Eilstückgut aufgegeben, so ist für jede Fahrschein= oder
Frachtbriefsendung ein Mindestgewicht von 1 500 kg zu
berechnen.
3. Werden Flugzeuge oder Teile von solchen, die in gedeckt
gebaute Wagen nicht durch die Seitentüren verladen werden
können, als Fracht- oder Eil- oder beschleunigtes Eil-
stückgut aufgegeben, so ist für die in einem Wagen ver-
ladenen Stücke ein Mindestgewicht von 1 000 kg oder, wenn
darunter Stücke von mehr als 7 m Länge sind, von
1500 kg zu berechnen.
Berlin, den 29. Oktober 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Dr. Helfferich
(Nr. 6111) Bekanntmachung, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst ein-
getretener Mannschaften. Vom 2. November 1917.
D. Bundesrat hat auf Grund des §& 3 des Gesetzes über die Ermächtigung
des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914
(Reichs. Gesetztl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Die Lieferungsverbände sind verpflichtet, aus ihren Mitteln eine Erhöhung
der bis zum 1. Oktober 1917 gezahlten Familienunterstützungen eintreten zu lassen,