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Anlage 1
I. Hferde (ohne Militärpferde): Anzahl
1. Unter 3 Jahre alt (einschließlich Fohlen ..
2.ZchisnochnichtZJahrealtePfetdeimganzen........... ..·.
darunterzursuchtbenutzteoderbestimmteStutenI...........................
Z.ZJahrealteundälterePferdeimganzen1).............. ....
datunterzursuchtbenutzteoderbestimmteStutenI..........................
Gesamtzahl (Summe zu l)
4. Von der Gesamtzahl der Dferde (ohne Militärpferde) zu!
werden verwendet:
A
a) vorwiegend zu landwirtschaftlicher Arbeitt))
b) vorwiegend in Betrieben des Handels, Gewerbes oder
der Industri)) ... . ...
zu sonstigen nicht schon unter a oder b fallenden Zwecken
c) im Brivatbesitz (als Reit-, Kutsch-, Renn= und Traber-
pferde und dergleichnn)n)n) . . . ..
d) im Besitz öffentlicher Körperschaften oder von Behörden
oder Beamten, die sie zu halten dienstlich verpflichtet sind? .. ,
IV. Schweine:
1. Unter 8 Wochen alte Ferkelll.. ... –
2. 8 Wochen bis noch nicht ½ Jahr alte Schweinn .
3.a)V,bisnochnichtlJahraltesuchteber...
b) ½ bis noch nicht 1 Jahr alte Zuchtsauen
I) alle anderen ½ bis noch nicht 1 Jahr alten
Schweine «»......................·..............
Gesamtzahl (Summe zu 3)
4. a) 1 Jahr alte und ältere Zuchtebeer .
b)1JahralteunbältereQuchtsauen..».»
t-)alleanderenlJahraltenundälterenSchweme....·........... ..
Gesamtzahl (Summe zu F J
Gesamtzahl (Summe zu IV . .
) Als fünfährig können Pferde erst gelten, wenn ihre letzten Fohlenersatzzähne bereits in Reibung
getreten sind.
:) Die Pferde sind nur einmal aufzuführen, nicht etwa gleichzeitig unter a und b oder a und c usw.