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b) beim Verkauf an Kleinhändler
für Ware in geschlossenen Packungen oder
Behältnisen 48,00 Mark für 50 Kilogramm,
für lose Warer . .. 42% » 250 ;
e) beim Verkauf an Verbraucher (leinhandel)
für Ware, die in geschlossenen Packungen oder Behältnissen an
den Kleinhändler geliefert worden ist, 56 Pfennig für 1 Pfund,
für andere Warrererr 52 „ 1
Beim Verkaufe kleinerer Mengen dürfen Bruchteile eines pfennige
auf ganze Pfennige nach oben abgerundet werden.
4
Der Preis für andere Kaffeeersatzmittel darf nicht übersteigen:
a) beim Verkauf an Großhändler
für Ware in geschlossenen Packungen oder
Behältnissen 68)50 Mark für 50 Kilogramm,
für lose Warer 61, : .0. 50 5 ;
b) beim Verkauf an Kleinhändler
für Ware in geschlossenen Packungen oder
Behältnissen 72/50 Mark für 50 Kilogramm,
für lose Warer 66%% „: "„ 50 5
e) beim Verkauf an Verbraucher (Kleinhandel)
für Ware, die in geschlossenen Packungen oder Behältnissen an
den Kleinhändler geliefert worden ist 84 Pfennig für 1 Pfund,
für andere Warr ... 80 „ 1
Beim Verkaufe kleinerer Mengen dürfen Bruchteile eines
Pfennigs auf ganze Pfennige nach oben abgerundet werden.
Der Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel, G. m. b. H
in Berlin kann mit Genehmigung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamts
für die Preise von Feigenkaffee und Kaffeeessenzen abweichende Bestimmungen.
treffen.
*5
Beim Verkauf an Großhändler und Kleinhändler hat die Lieferung zu den
festgesetzten Preisen frachtfrei Station (Bahn oder Schiff) des Empfängers ein-
schließlich Verpackung zu erfolgen.
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Wer Stoffe zur Verarbeilung auf Kafferersatzmittel durch den Kriegs-
ausschuß zugewiesen erhält, hat die von ihm hergestellten Kaffeeersatzmittel, auch
soweit sie aus anderen Stoffen hergestellt sind, nach den Weisungen des Kriegs-
ausschusses zu liefern.