Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

(Nückseite) 
(Bei Versendung des angekauften Saatguts 
mit der Bahn:) 
(Wenn die Eisenbahn zur Beförderung nicht 
benutzt wird:) 
  
  
  
  
  
  
Bon. Von 
in in 
Kommunalverband. K lverband 
Saalstelllllelll. Saatstelle 
  
sind von der hiesigen Eisenbahnstation. 
in Worten... 
  
sind mir auf Grund umstehender Saatkarte 
............................. inWoktcn 
  
Zentner Buchweizen, Hirse, Erbsen, Bohnen, 
Linsen, Ackerbohnen, Peluschken, Gemenge, 
Lupinen, Wicken zur Befoͤrderung nach 
  
übergeben worden. 
  
Zentner Buchweizen, Hirse, Erbsen, Bohnen, 
Linsen, Ackerbohnen, Peluschken, Gemenge, 
Lupinen, Wicken geliefert worden. 
Ort 
  
Datum 
(Unterschrift) 
Nicht QZutreffendes ist durchzustreichen. 
  
Den Bezug des Reichs-Gesezblatts vermitteln mur die Postanftalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Junern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.
	        
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