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Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1917
Nr. 4
Inhalt: Verordnung, berreffend Abänderung der Prisenordnung vom 30. September 1909. S 11.
(Nr. 5650) Verordnung, betreffend Abänderung der Prisenordnung vom 30. September 1909
(Reichs-Gesetzbl. 1914 S. 275, 441, 481, 509; 1915 S. 227; 1916
S. 437, 773). Vom 9. danuar 1917.
J. weiterer Vergeltung der von Engend und seinen Verbündeten abweichend
von der Londoner Erklärung über das Seekriegsrecht getroffenen Maßnahmen
erhalten die in der Verordnung vom 22. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 773)
enthaltenen Kontrebandelisten folgende Jusätze und Anderungen:
In Ziffer 21 treten folgende neuen Nummern hinzu:
40. Isolierungsmaterial, roh und bearbeitet;
41. Seide jeder Art und die aus ihr verfertigten Seidenwaren;
Seidenkokons) künstliche Seide und die aus ihr verfertigten Seidenwaren;
42. Wachse aller Artj Fettsäure;
43. Quillajarinde;
44. Talk, Schmirgel, Korund, Karborundum und alle anderen Polier-
mittel, natürliche und fünstliche, sowie die aus ihnen verfertigten Waren)
Diamanten für den Industriegebrauch;
45. Albuminz
46. Glas und Glassachen jeder Art;
Flaschen jeder Art.
In Biffer 21 werden folgende Nummern ergänzt:
In Nummer 3 ischen, „Quecksilber“ und „DPech)“ zu setzen
„Asphalt; Erdpech;“
In Nummer 20 wird hinter „Elektrische Artikel, angefertigt für Kriegs-
gebrauch“ hinzugefügt:
Hund ihre Bestandteile"
Reichs-Gesetzbl. 1917. 4
Ausgegeben zu Berlin den 10. Januar 1917.