Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

(Rückseste) 
(Bei Versendung des angekauften Getreides 
mit der Bahn:) 
Von 
in 
Kommunalverband: 
  
(Wenn bie Eisenbahn zur Beförderung nicht 
benutzt wird:) 
Von 
  
in 
Kommunalverband:: í í í í í í í 
  
EEIILERLRLIIIIIII 
in Worten: 
sind mir auf Grund unstehender Saatkarte 
in Wortenn...... . 
  
Zentner Hafer, Sommergerste zur Beförderung 
nach 
  
übergeben worden. 
den 
  
Zentner Hafer, Sommergerste geliefert worben. 
Ort: 
  
Datum: 
  
(Unterschrift) 
Nicht Ontreffendes ist zu durchstreichen. 
  
  
Den Bezug des Reichs-Gesehblaten vermitteln n#ur die VPostanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.
	        
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