Metadata : Kapitulationen der Türkei, deren Aufhebung und die neuen deutsch-türkischen Rechtsverträge.

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2S  Jahren  und  enthält  seine  Meistbegünstigungsklausel  im
1.  Artikel.

Sardinien  schloss  die  Verträge  vom  25.  Oktober  1323
und  1839  ab,!)  die  Hansastädte  die  vom  18.  Mai  1559
und  27.  September  1862  ab.?)  Die  Meistbegünstigungsklausel
  enthält  der  erstere  Vertrag  in  seinem  6.  Artikel,
der  letztere  in  seinem  1.  Artikel.  Im  übrigen  gleicht  der
Vertrag  von  1862  vollkommen  dem  preussisch-türkischen
Vertrage  vom  20.  März  1862  bis  auf  den  16.  Artikel,  der
gie  Dauer  des  Vertrages  auf  23  Jahre  festsetzt.

Aehnliche  Verträge  schloss  Belgien  mit  der  Piorte
in  den  Jahren  1838  (3.  August)  3)  und  1840  (30.  April),  *)
die  am  10.  Oktober  18615)  erneuert  wurden.  (Siehe
Art.  1  die  Meistbegünstigungsklausel.)

Portugal  schloss  im  Jahre  1843  (20.  März)  6)  und  am
23.  Februar  1868  (siehe  Art.  1  vleistbegünstigungsklausel)
ınit  der  Pforte  Verträge  ab.

Griechenland  am  27.  Mai  1855°)  (siehe  Art.  24
Meistbegünstigungsklausel),  die  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  durch  die  Verträge  von  1830  und  vom  13.725.
Februar  18628)  (Art.  1  Meistbegünstigungsklausel).  Die
Gültigkeit  dieses  Vertrages  wurde  auf  die  Dauer  von
28  Jahren  festgesetzt.

Italien  am  2.  September  1839)  mit  der  Türkei  einen
Vertrag  ab,  der  am  .10.  Juli  1361  erneuert  wurde  (Art.  1
Meistbegünstigungsklausel).  Dieser  Vertrag,  der  sehı
eingehende  Bestimmungen  enthält,  wurde  für  spätere
Abmachungen  anderer  Staaten  oft  zum  Muster  genommen
oder  direkt  abgeschrieben.

Zum  Schlusse  ist  noch  Bayern  zu  erwähnen,  das
einen  Konsularvertrag  zwecks  Ausübung  seiner  verfassungsmässigen
  Rechte  am  25.  August  1870  abschloss
(siehe  Art.  5  Meistbegünstigungsklausel).  19)

1)  Nor.  Bd.  Hl.  S.  99  und  Vertrag  v.  2.  Sept.  1839  Nor.  Bd.  li.
S.  283.  Wie  bereits  erwähnt,  wurden  alle  diese  Verträge  auf  dem
Pariser  Kongress  von  1856  erneuert.  (Vgl.  Inhalt  S.  52.)

2)  Nor.  Bd.  Ill  (1902)  S.  206.

3)  Nor.  Bd.  ll.  S.  243.

4)  Nor.  Bd.  Il.  S.  302.

5)  Nor.  Bd.  Ill  (1902)  S.  160.

6)  Nor.  Bd.  Il.  S.354  und  Vertrag  von  1868  Nor.  Bd.  Ill.  S.  263.

7)  Nor.  (23.  Mai)  Bd.  Il.  S.  437.

8)  Nor.  Text  zur  Kapitulation  v.  7.  Mai  1830  Nor.  Bd.  Il.  S.  192.
und  zu  1862  Nor  Bd.  Ill.  S.  380.

Y)  Kapitulation  von  1861  Nor.  Bd.  Ill.  S.  151.

10)  Siehe  Nor.  Bd.  Ill.  S.  296.