Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

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Anlage 1 
Erhebungsmuster 
Viehzählung im Deutschen Reiche am 1. März 1917 
Staat: Gemeinde: 
Bezire:. 
  
Anzugeben ist die Zahl des in der Nacht vom 28. Febrnar zum 1. März 1917 im 
räumlichen Verfügungsbereich einer Haushaltung (sei es auf dem Gehöfte selbst, im Hause, 
Stalle, Scheune, Schuppen, Hofe und Garten, sei es in Außenwerken oder auf Wiese, Weide, 
Feld usw.) vorhandenen Viehes nach den untenbezeichneten Gattungen und Abteilungen. 
Dabei ist gleichgültig, wer Eigentümer des Viehes ist) auf längere Zeit eingestelltes Vieh 
wird wie eigenes behandelt (wegen der von der Heeresverwaltung ausgeliehenen ferde siehe 
jedoch unten). Viehstücke, die vorübergehend (auf Reisen, Fuhren usw.) abwesend sind, sowie 
Viehstücke, die im Laufe des 1. März verkauft werden, sind mit aufzuzeichnen. Dagegen ist 
Vieh, das im Laufe des Jähltags erst gekauft wird oder das nur zufällig und vorübergehend 
anwesend ist, nicht mitzuzählen. 
Schlächter (Metzger) und Händler haben auch das bei ihnen stehende oder im Laufe 
des Zähltags eintreffende und in der Nacht vom 28. Febrnar zum 1. März 1917 auf dem 
Trausporte gewesene, zum Schlachten oder Verkaufe bestimmte Vieh aufzuführen sofern es 
nicht etwa erst am Zähltag gekauft wird. 
Bei den Pferden sind die Militärpferde nicht mitzuzählen. Als Militärpferde gelten 
alle zu militärischen Iwecken gehaltenen Pferde, für welche Rationen in Natur oder in Gestalt 
von Geldvergütung oder gegen Bezahlung aus Magazinen der Militärverwaltung abgegeben 
werden. Auch die von der Heeresverwaltung ausgeliehenen Perde gelten als Militärpferde. 
Pferde der Candgendarmerie gelten nicht als Militärpferde. 
Als Milchkühe gelten Kühe, die am Zählungstage Milch geben oder sichtbar tragend sind. 
Schafherden sind stets in der Gemeinde zu zählen, in der sie sich auf Weide ober in 
Fütterung, wenn auch nur vorübergehend, befinden, und zwar bei der Haushaltung desjenigen, 
in dessen Obhutoder Pflege sie stehen, auch wenn es nicht der Eigentümer ist. 
In der Nacht vom 28. Februar zum 1. März 1917 sind vorhanden gewesen: 
I. Dferde (ohne Militärpferde): Anzahl 
1. unter 3 Jahre alt (einschließlich Fohlenn .., 
2. 3 bis noch nicht 5 Jahre alte Pferde im ganzzen 
darunter zur Zucht benntzte oder bestimmte Stutenn. 
3. 5 Jahre alte und ältere Pferde im ganzen1 )m 
darunter zur Sucht benutzte oder bestimmte Stutenl) :: · 
GesamtzahlSumme-zuI),...................»..... 
  
  
)AlsfunnåhktgkduneaPferd-erstorben,wennchkelcsten Fohletsetfahzahac bereits in Reibung 
getreten sind.
	        
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