Reichs. Gesebblatt
Jahrgang l 1917
Inhalt: 5§— ertaz, —I Ergänzung der Verordnungen vem 7. September Joils, vem
21. 1916 und vom 30 Januar 1917 öber Anrechnung von Kriegejahren S. 1s. —
Srtenmnacheng, betreffend Abänderung der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriene.
bedarf vom 24. Juni 1915. S. 316. — Bekauntmachung, betressend Zollfreibeit für Leder.
abfälle. S. 217. — Gekunntmachung, betreffend Ausdehnung des Gesetzes über den vatt.
ländischen Hilfsdienst auf Angehörige der ssterreichischungarischen Monarchie. S. 317.
(Nr. 5802) Allerhöchster Erlaß, betreffend Ergänzung der Verordnungen vom 7. September
5, vom 24. Jannar 1916 und vom 30. Jannar 1917 über Aurechnung
von Kriegejahren. Vom 20. März 1917.
IJ Ergänzung Meiner Verordnungen vom 7. September 1915, vom 24. Jannar
1916 und vom 30. Januar 1917 über Anrechnung von Kriegsjahren bestimme
Ich: Außer den in Meiner Verordnung vom 7. September 1915 genannten
Personen gelten ferner als Teilnehmer an dem gegenwärtigen Kriege:
1. Die Angehörigen des Deutschen Hecres und der Marine, die auf Luft-
schiffen und Flugzeugen Unternehmungen zum Angriff, zur Abwehr
und zur Erkundung gegen feindliche Streitkräfte ausgeführt haben,
vom Aufstieg ab.
Die Angehörigen der Marine und des Deutschen Heeres, die auf
Schiffen und Fahrzeugen an kriegerischen Unternehmungen zur See
teilgenommen haben.
Die oberste Marineverwaltungsbehörde bestimmt, welche Unternehmungen
zur See als kriegerische anzusehen sind. Wenn Schiffe und Fahrzeuge durch ein
besonderes Kriegsereignis betroffen werden, das nach den von der obersten
Marineverwaltungsbehörde allgemein erlassenen Bestimmungen nicht ohne weiteres
als kriegerische Unternehmung zur See und ebenso nicht als eine Gefechtshandlung
nach ZJiffer 1 Meiner Verordnung vom 7. September 1915 angesehen werden
kann, so entscheidet diese Behörde gleichfalls, ob die dabei beteiligten Marine- und
Oceresangehörigen als an einer kriegerischen Unternehmung beteiligt anzusehen sind.
Großes Hauptquartier, den 20. März 1917.
1
Wilhelm
An den Reichskanzler v. Bethmann Hollweg
Neichs-Gesetzbl. 1917. 74
Ausgegeben zu Berlin den 5. April 1917.