Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

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9. Huͤlsenfrüchten 
a) Erbsen und Peluschken 
b) Eßbohnen (Stangen-, Buschbohnen) 
) Linsen ( zur 
Acker- (Sau.) Bohnen 
0) Wicken Körner- 
s) Gemenge aus Hülsenfrüchten aller Art gewinnung, 
untereinander oder mit Getreide oder 
anderen Körnerfrüchten 
8) Lupinen zum Unterpflügen, zur Grünfutter= oder Körnergewinnun, 
D) alle Arten Hülsenfrüchte, außer Lupinen, zur Grünfuttergewinnung, 
rein oder im Gemenge, auch mit Getreide, 
10. Olfrüchten 
a) Raps und Rübsen, 
b) Mohn, 
J) übrige Olsaaten (Leindotter, Senf, Sonnenblumen und anden) 
11. Gespinstpflanzen 
a) Flachs (Lein), 
b) Hanf, 
12. Kartoffeln 
a) Frühkartoffeln, 
b) Spälkartoffeln, 
13. Rüben und Wurzelfrüchten 
a) Juckerrüben, 
b) Runkelrüben, 
c) Kohlrüben (Steckrüben, Bodenkohlrabi, Wruken, Dotschen), 
4) Mairüben, Wasserrüben, Herbstrüben, Stoppelrüben (Turnips), 
) Möhren (Karotten), 
14. Gemüse zur menschlichen Nahrung 
a) Weißkohl, 
b) alle sonstigen Kohlarten, 
I) alle sonstigen Gemüsearten, 
15. Futterpflanzen zur Grünfutter- und Heugewinnung 
a) Klee aller Art, auch mit Beimischung von Gräsern, 
b) Luzerne, 
) alle sonstigen Futterpflanzen (Serradella als Hauptfrucht 
ECsparsette, Mais u. a.), auch in Mischung 
sowie die Bewässerungs- und anderen Wiesen, die gesamten bestellten und nicht 
bestellten Ackerflächen und die Weideflächen.
	        
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