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Reichs-Gesetzblatt
Jnhalt: Bekanntmachung öber Druckpapier. S. 4%. — Bekanntmachung über Druckpapier. S. 4%.
Bekanntmachung über Druckpopier. S. voo.
(Nr. 5889) Bekanntmachung über Druckpapier. Vom 18. Juni 1917.
Ar# Grund der Verordnung des Bundesrats über Druckpapier vom 18. April
1916 Geichs-Gesetzbl. S. 306) wird folgendes bestimmt:
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Verleger und Drucker von Zeitungen, die auf maschinenglattem, holz-
haltigen Druckpapier gedruckt werden, sowie alle sonstigen Personen, die un-
bedrucktes Papier der genannten Art im Betrieb ihres Gewerbes beziehen, ab-
gesehen von Verlegern und Druckern von Druckwerken (Bücher, Sammelwerke
Einzelwerke, Jugendschriften usw.), Musikalien, Zeitschriften und sonstigen periodisch
erscheinenden Druckschriften, dürfen in der Jeit vom 1. Juli 1917 bis zum 30. Sep-
tember 1917 solches Papier nur in den Mengen beziehen und verbrauchen, die für sie
von der Kriegswirtschaftsstelle für das deutsche Jeitungsgewerbe in Berlin festgesetzt
werden. Dies gilt auch, soweit es sich um die Erfüllung bereits abgeschlossener
Lieferungsverträge handelt. Die Feststellung geschieht nach folgenden Grundsätzen:
1. Zeitungen, die im Jahre 1915 eine Fläche
1. bis 200 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine
Einschränkung von 11 vom Hundert
. von 201 bis 250 Quadratmeter eingenommen hatten, er-
fahren eine Einschränkung von 13/8 vom Hundert
von 251 bis 300 Quadratmeter eingenommen hatten, er-
fahren eine Einschränkung von 18 vom Hundert
von 301 bis 350 Ouadratmeter eingenommen hatten, er-
fahren eine Einschränkung von 22,6 vom Hundert
von 351 bis 400 Ouadratmeter eingenommen hatten, er-
fahren eine Einschränkung von 27 vom Hundert
von 401 bis. 500 Quadratmeter eingenommen hatteng er-
fahren eine Einschränkung von 30 vom Hundert
.von 501 bis 600 Quadratmeter eingenommen hatten, er-
fahren eine Einschränkung von 31 vom Hundert
8. von 601 bis 700 Quadratmeter eingenommen hatten, er-
fahren eine Einschränkung von 32 vom Hundert
Neichs-Gesehbl. 1917. 123
Ausgegeben zu Berlin den 19. Juni 1917.
Noesnree##
holzhaltigen Druckpapier errechnet für
einen Zeitraum von drei Monaten.
der von ihnen für den Druck der Zeitung im
Jahrr 1915 verbrauchten Menge von maschinen-
glattem,