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wenigstens 4!',°,,, und höchstens 6!;,°,, betragen. Dementsprechend
erhöhen sich auch die verabredeten Reportsätze. Laufende Engage-
ments gelten als mit 5!/,%, geschoben. Depots bei Börsenlombards
bleiben unverändert.
19. August 1914.
Die Erklärung und Erfüllung der per Ultimo August d.J. ge-
schlossenen Prämien- und Stellagengeschäfte findet Ultimo Sep-
tember d. J. statt mit der Maßgabe, daß die vereinbarten Kurse sich
um die Zinsen auf der Grundlage von 5!/,9%;, fürs Jahr für die Zeit
von Ultimo August bis Ultimo September d. J. erhöhen. Die verein-
barten Prämiensätze bleiben unverändert.
15. September 1914.
Die Fälligkeit aller auf Ultimo September dieses Jahres
geschlossenen oder laufenden Geschäfte wird auf Ultimo Oktober
dieses Jahres festgesetzt. Dementsprechend wird als Zahltag für
gegebene und genommene Vitimogelder statt des Ultimo September
der Ultimo Oktober bestimmt. Dem Geldnehmer steht es ‚jedoch
frei, das Geld zum Ultimo September zurückzuzahlen, sofern er bis
zum 23. September dem Geldgeber eine diesbezügliche Erklärung
abgibt. Bei allen auf Ultimo September geschlossenen oder laufenden
Geschäften beträgt der Zinssatz für den Monat Oktober 6°:,%',. Der
gleiche Satz gilt tur reports.
Depots bei Börsenlombards bleiben unverändert. Die Beschluß-
fassung über ‚Geschäfte in Valuten, (Auszahlungen, Prämien und
Stellagen bleibt vorbehalten.
Diese Beschlüsse sind nach den von uns veröffentlichten
Berichten auf Grund eingehender Beratungen :der einzelnen "am
Börsengeschäfte interessierten Körperschaften gefaßt worden, wes-
halb anzunehmen ist, daß sie auch die Zustimmung weiterer Bankier-
kreise finden werden. Es kann auch angenommen werden, daß bei
dem Zinsfuße von 6?;,°:, dem Mittel zwischen dem Lombardsatz der
Reichsbank und dem Zinssatze der Darlehnskassen, zahlreiche Geld-
nehmer sich entschließen werden, die entnommenen Gelder zurück-
zuzahlen. Wir hören, daß die zur Stempelvereinigung 'gehörenden
Banken und Bankiers sich verständigt haben, die von der Seehandlung
und der Preußenkasse entliehenen Gelder zurückzuzahlen. Der