72 Ueber die Berufung einer Nationalversammlung.
War ja eben dies einer der Meisterzüge dieses Kapitulationsentwurfs,
daß dadurch Paris und die Pariser Regierung zum Verbündeten
Deutschlands zum Zweck eines raschen Friedensabschlusses gemacht
worden ist. Auch in einer anderen Frage, bei welcher die drohende
Gefahr nur mit Mühe abgewandt werden konnte, zeigte sich das
deutsche Hauptquartier weit scharfsichtiger als das Pariser. Bismarck
hatte, in der Voraussicht, daß Gambetta alles aufbieten werde, um
die radikalsten Abgeordneten, Feinde des Friedens und Fanatiker des
Krieges, zur Nationalversammlung wählen zu lassen, Favre den
Vorschlag gemacht, er möchte zum Zweck des Friedensschlusses den
gesetzgebenden Körper von 1870, der durch das Dekret vom 4. September
aufgelöst worden war, als Vertreter Frankreichs einberufen.
Favre, welcher unter dem Kaiserreich die unter dem Druck der officiellen
Kandidaturen gewählte Versammlung stets bekämpft hatte,
lehnte den Vorschlag ab und sah in den neuen Wahlen so wenig
eine Gefahr als in den Waffen der Nationalgarde. Bismarck hatte
früher, als sich keine Möglichkeit zeigte, eine gesetzliche Versammlung
wählen zu lassen, durch welche eine legitime Regierung eingesetzt
und Friedensunterhandlungen angeknüpft würden, den Plan gehabt,
die Generalräthe der Departements zu veranlassen, aus ihrer Mitte
Abgeordnete zu einer Nationalversammlung zu wählen. Der Ausführung
dieses Planes war Gambetta durch Auflösung sämtlicher
Generalräthe zuvorgekommen. Als aber im December und Januar
der Stern Frankreichs immer mehr erbleichte, tauchte in den konservativen
französischen Blättern der Gedanke auf, daß diese aufgelösten
Generalräthe aus eigener Machtvollkommenheit zusammentreten
und die Wahlen zur Nationalversammlung vornehmen sollten.
Favre behielt, zumal in dieser rein inneren Angelegenheit, Recht,
aber Bismarck hatte richtig vorausgesehen.
Die Pariser Regierung kündigte in einer Proklamation vom
28. Januar die „in wenigen Stunden zu unterzeichnende“ Konvention
an, hob die für die Eitelkeit der Pariser angenehmen Bestimmungen,
hauptsächlich das Nichteinrücken des Feindes, hervor
und versprach, eine genaue Uebersicht der Subsistenzmittel zu geben,
woraus die Nothwendigkeit einer sofortigen Kapitulation hervorgehen
werde. Dieser nähere Nachweis erfolgte in einer Proklamation
vom 4. Februar, worin sich die Regierung über die Ursachen der
Kapitulation weitläufig aussprach. Seit dem 19. September sei Paris