Full text : Politische Geschichte der Gegenwart. V Das Jahr 1871. (5)

72  Ueber  die  Berufung  einer  Nationalversammlung.

War  ja  eben  dies  einer  der  Meisterzüge  dieses  Kapitulationsentwurfs,
daß  dadurch  Paris  und  die  Pariser  Regierung  zum  Verbündeten
Deutschlands  zum  Zweck  eines  raschen  Friedensabschlusses  gemacht
worden  ist.  Auch  in  einer  anderen  Frage,  bei  welcher  die  drohende
Gefahr  nur  mit  Mühe  abgewandt  werden  konnte,  zeigte  sich  das
deutsche  Hauptquartier  weit  scharfsichtiger  als  das  Pariser.  Bismarck
hatte,  in  der  Voraussicht,  daß  Gambetta  alles  aufbieten  werde,  um
die  radikalsten  Abgeordneten,  Feinde  des  Friedens  und  Fanatiker  des
Krieges,  zur  Nationalversammlung  wählen  zu  lassen,  Favre  den
Vorschlag  gemacht,  er  möchte  zum  Zweck  des  Friedensschlusses  den
gesetzgebenden  Körper  von  1870,  der  durch  das  Dekret  vom  4.  September
  aufgelöst  worden  war,  als  Vertreter  Frankreichs  einberufen.
Favre,  welcher  unter  dem  Kaiserreich  die  unter  dem  Druck  der  officiellen
  Kandidaturen  gewählte  Versammlung  stets  bekämpft  hatte,
lehnte  den  Vorschlag  ab  und  sah  in  den  neuen  Wahlen  so  wenig
eine  Gefahr  als  in  den  Waffen  der  Nationalgarde.  Bismarck  hatte
früher,  als  sich  keine  Möglichkeit  zeigte,  eine  gesetzliche  Versammlung
wählen  zu  lassen,  durch  welche  eine  legitime  Regierung  eingesetzt
und  Friedensunterhandlungen  angeknüpft  würden,  den  Plan  gehabt,
die  Generalräthe  der  Departements  zu  veranlassen,  aus  ihrer  Mitte
Abgeordnete  zu  einer  Nationalversammlung  zu  wählen.  Der  Ausführung
  dieses  Planes  war  Gambetta  durch  Auflösung  sämtlicher
Generalräthe  zuvorgekommen.  Als  aber  im  December  und  Januar
der  Stern  Frankreichs  immer  mehr  erbleichte,  tauchte  in  den  konservativen
  französischen  Blättern  der  Gedanke  auf,  daß  diese  aufgelösten
  Generalräthe  aus  eigener  Machtvollkommenheit  zusammentreten
  und  die  Wahlen  zur  Nationalversammlung  vornehmen  sollten.
Favre  behielt,  zumal  in  dieser  rein  inneren  Angelegenheit,  Recht,
aber  Bismarck  hatte  richtig  vorausgesehen.

Die  Pariser  Regierung  kündigte  in  einer  Proklamation  vom
28.  Januar  die  „in  wenigen  Stunden  zu  unterzeichnende“  Konvention
  an,  hob  die  für  die  Eitelkeit  der  Pariser  angenehmen  Bestimmungen,
  hauptsächlich  das  Nichteinrücken  des  Feindes,  hervor
und  versprach,  eine  genaue  Uebersicht  der  Subsistenzmittel  zu  geben,
woraus  die  Nothwendigkeit  einer  sofortigen  Kapitulation  hervorgehen
  werde.  Dieser  nähere  Nachweis  erfolgte  in  einer  Proklamation
vom  4.  Februar,  worin  sich  die  Regierung  über  die  Ursachen  der
Kapitulation  weitläufig  aussprach.  Seit  dem  19.  September  sei  Paris