Metadata : Spittler’s sämmtliche Werke. Fünfzehnter Band. (15)

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sind,  und  die  Mannigfaltigkeit  der  Gerichtssiände  nichts  als
Collisionen,  Vervielfältigung  der  dffentlichen  Beamten,  unnütze
  häufige  Communikationen,  Verzbgerung  der  Justiz  u.  d.  m.
hervorbringt,  so  erfordert  sowohl  die  Einfachheit  der  Justiz,
pflege,  als  die  Schnelligkeit  derselben,  daß  in  einem  Staat,
den  man  sich  in  dieser  Rücksicht  als  Ideal  einer  guten  Organisation
  denkt,  kein  privilegirtes  Forum  statt  habe.
Es  ist  eine  eigenthümliche  Erscheinung  in  Deutschland,  daß
hier  vorzüglich  alles  nach  dem  eingebildeten  Vorzug  eines  solchen
  privilegirten  Gerichtsstandes  strebt;  nicht  blos  der  Adel,
sondern  auch  die  höheren  Classen  des  Bürgerstandes,  nicht
nur  die  Einzelnen,  sondern  auch  alle  Corps  im  Staate,  Universitäten,
  Militär,  Hof.  Und  in  nichts  erfahren  aufgeklärte
Regenten,  welche  die  Mißbräuche  und  Auswüchse  einer  vergangenen
  Zeit  hinwegzuräumen  suchen,  leicht  so  viel  Widerstand
  als  hier.  Als  Joseph  II.  in  den  Niederlanden  die  privilegirten
  Gerichtsstände  aufheben  wollte,  entstand  selbst  unter
den  Studenten  zu  Loͤwen  eine  Insurrcction.  —  Und  doch  nährt
nichts  mehr  das  Ungleichheits  -Vorurtheil,  reizt  nichts  mehr
die  Empfindlichkeit  und  die  Eifersucht  der  Menschen  als  solche
äußperliche  Vorzüge,  während  gerade  dieser  weder  dem  Einzelnen
  noch  dem  Staat  auch  nur  einen  einzigen  reellen  Vortheil
  bringt.  3)  Die  friedensrichterliche  Rechtspflege
ist  genau  von  der  prozeßualischen  zu  scheiden.  Der
Beruf  der  Friedensrichter,  von  welchen  (wic  es  in  der  Condorcet'schen
  Constitution  angeordnet  ist)  in  jeder  Gemeinde
wenigsiens  Einer  seyn  sollte,  ist:  die  Parthien  zu  vergleichen,
und,  im  Falle  sie  nicht  damit  zu  Stande  kommen,  endlich
und  unentgeltlich  über  ihren  Streit  zu  entscheiden;  ohne  daß
jedoch  der  Parthie,  die  sich  bei  einem  solchen  vorläufigen
Spruche  der  Obrigkeit  nicht  beruhigen  will,  der  Weg  zum