Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

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A. Aufsteigende Gehälter 
1. Klasse 10 Ziffer 11 Die Worte „beim Reichstag und beim Reichs- 
gerichte!" sind zu ersetzen durch die Worte „beim Reichstag, beim 
Reichsgericht und beim Reichsfinanzhof“. 
2. Klasse 26a Ziffer 2: An Stelle der Worte und beim Reichsgerichte“ 
ist zu setzen „beim Reichsgericht und beim Reichsfinanzhof“. 
3. Klasse 52 Ziffer 2: Die vor den Worten „mit Ausnahme des Vor- 
standes“" stehenden Worte „und beim Reichsgerichte“ sind zu ersetzen 
durch die Worte „beim Reichsgericht und beim Reichsfinanzhof“. 
B. Einzelgehälter 
4. Jiffer 6 erhält den Zusatz „Bürovorsteher beim Reichsfinanzhof.!“.. III 
5. Ziffer 15 erhält den Zusatz „Näte beim Reichsfinanzhof““— II 
6. Ziffer 17 erhält den Zusatz „Senatspräsidenten beim Reichs— 
finanzhof.«.......................................... 11 
! 
.Ziffer 20 erhält den Zusatz „Präsident des Reichsfinanzhofs“. 
(2 
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Großes Hauptquartier, den 1. August 1918. 
Siegel) Wilhelm 
Dr. Graf von Hertling 
  
. —— — — — 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.
	        
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