Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

Reichs-Gesetzblatt *7 
Jahrgang 1918 
Nr. 109 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Postprotestaufträge mit Wechseln und Schecken, die in Elsaß- 
Lothringen zahlbar sind. S. 1061. — Bekanntmachung, betreffend den Sitz des Reichs- 
finanzhbofs. S. loss. 
  
  
  
  
(Nr. 6433) Bekanntmachung, betreffend die Postprotestanfträge mit Wechseln und Schecken, 
die in Elsaß-Lothringen zahlbar sind. Vom 6. August 1918. 
Ar Grund des 9 50 des Gesetzes über das Postwesen vom 28. Oktober 1871 
(Reichs-Gesetzol. S. 347) und des § 3 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Er- 
leichterung des Wechselprotestes, vom 30. Mai 1908 (Reichs-Gesetzbl. S. 321) 
sowie auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 1. August 1918 
(Reichs-Gesetzbl. S. 992), betreffend die Fristen des Wechsel- und Scheckrechts für 
Elsaß-Lothringen, wird im Anschluß an die Bekanntmachung vom 30. April 1918, 
betreffend die Postprotestaufträge mit Wechseln und’ Schecken, die in Elsaß- 
Lothringen zahlbar sind (Reichs-Gesetzbl. S. 367) folgende Verordnung erlassen: 
A. Postprotestaufträge mit Wechseln, die in Elsaß-Lothringen 
zahlbar sind, werden erst an folgenden Tagen nochmals zur Sahlung 
vorgezeigt: 
a) wenn der Jahlungstag des Wechsels in der Zeit vom 30. Juli 1914 
bis einschließlich 28. November 1918 eingetreten ist, 
am 30. November 1918; 
b) wenn der Jahlungstag des Wechsels nach dem 28. November 1918 
eintritt, am zweiten Werktag nach dem Jahlungstage. 
Solange die Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheck- 
rechts nach der Vorschrift des vorhergehenden Satzes besteht, kann der 
Auftraggeber verlangen, daß ein davon betroffener Wechsel mit dem 
Postprotestauftrage schon am zweiten Werktag nach dem Zahlungs- 
tage des Wechsels nochmals zur Jahlung vorgezeigt und, wenn auch 
diese Vorzeigung oder der Versuch dazu erfolglos bleibt, protestiert 
werde. Dieses Verlangen ist durch den Vermerk „Ohne die verlängerte 
Protestfrist““ auf der Rückseite des Postprotestauftrags auszudrücken. 
Reichs-Gesetzbl. 1918. 187 
Ausgegeben zu Berlin den 10. August 1918. 
 
	        
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