d.
10.
11.
12.
13.
14.
— 1112 —
von 701 bis 800 Quadratmeter eingenommen hatten,
fahren eine Einschränkung von 33 vom Hundert
von 801 bis 950 OQuadratmeter eingenommen hatten,
fahren eine Einschränkung von 36 vom Hundert
von 951 bis 1 100 Quadratmeter eingenommen hatten,
fahren eine Einschränkung von 37 vom Hundert
von 1 101 bis 1 250 Quadratmeter eingenommen hatten,
fahren eine Einschränkung von 38 vom Hundert
von 1 251 bis 1 400 Quadratmeter eingenommen hatten,
fahren eine Einschränkung von 30 vom Hundert
von 1 401 bis 1 600 Ouadratmeter eingenommen hatten,
fahren eine Einschränkung von 42 vom Hundert
15. über 1 600 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren
eine Einschränkung von 44/ vom Hundert
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der von ihnen für den Druck der Zeitung
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enge von
uckpapier,
drei Monaten.
brauchten M
holihaltigen Dr
ver
Jahre 1915
schinenglattem,
errechnet füreinen Zeitraum von
im
ma
Die Quadratmeterfläche wird errechnet durch Feststellung der Papier-
seitengröße und der Gesamtzahl der Seiten (Umfang), die die Zeitung im
Jahre 1915 gehabt hat.
Zeitungen, deren Quadratmeterfläche sich im Jahre 1915 gegenüber dem
Jahre 1913 verringert hat, erhalten, wenn die Minderung
1. bis zu 300 Quadratmeter beträgt,
4 vom Hundert
2. von 301 bis 450 Ouadratmeter be-
trägt, 5 vom Hundert
über diejenige Menge hinaus,
3. von 451 bis 500 Ouadratmeter be. zu deren Bezug sie gemäß
trägt, 6 vom Hundert
4. über 500 Quadratmeter beträgt, 7 vom
Hundert
Ziffer 1 berechtigt sind.
Zeitungen, deren Quadratmeterfläche sich im Jahre 1915 gegenüber dem
Jahre 1913 vermehrt hat, erhalten, wenn die Vermehrung
1. bis zu 50 Quadratmeter beträgt,
4 vom Hundert
2. von 51 bis 75 Ouadratmeter beträgt,
6 vom Hundert
3. von 76 bis 100 Quadratmeter beträgt,
8 vom Hundert
4. von 101 bis 125 Quadratmeter beträgt,
'10 vom Hundert
5. übcer 125 Quadratmeter beträgt, 1 2), vom
Hundert
unter derjenigen Menge, zu
deren Bezug sie gemäß Hiffer 1
berechtigt sind.
2. Verleger und Drucker solcher auf maschinenglattem, holzhaltigen Druck-
papier gedruckten Jeitungen, deren Ausgaben in einer Woche nicht mehr als sechs.