Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

—  89  —v  Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1918 
Nr. 27 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend gewerbliche Schutzrechte von Angehörigen Brasiliens. S. 89. 
  
 
 
(Nr. 6250) Bekanntmachung, betreffend gewerbliche Schutzrechte von Angehörigen Brasiliens. 
Vom 25. Februar 1918. 
Im Wege der Vergeltung wird auf Grund des § 7 Abs. 2 der Verordnung 
des Bundesrats über gewerbliche Schutzrechte feindlicher Staatsangehöriger vom 
1. Juli 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 414) folgendes bestimmt: 
Artikel 1 
Die Vorschriften der § 1 bis 4 der Verordnung über gewerbliche Schutz- 
rechte feindlicher Staatsangehöriger vom 1. Juli 1915 werden auf die Angehörigen 
Brasiliens für anwendbar erklärt. 
Artikel 2 
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 
Berlin, den 25. Februar 1918. 
Der Reichskanzler 
Im Auftrage 
Delbrück 
 
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Reiche-Gesetzbl. 1918. 28 
Ausgegeben zu Berlin den 27. Februar 1918. ·