Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

(Nr. 6476) 
Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Deutsch-Russischen Er- 
gänzungsvertrags zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland, Öster- 
reich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland ander- 
seits sowie des Deutsch-Russischen Finanzabkommens und des Deutsch- 
Russischen Privatrechtsabkommens zur Ergänzung des Deutsch-Russischen 
Zusatzvertrags zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland, Österreich- 
Ungarn, Bulgarien und der Türtkei einerseits und Rußland anderseits. 
Vom 8. September 1918. 
Die vorstehend abgedruckten, am 27. August 1918 in Berlin unterzeichneten 
Verträge, nämlich: 
1. Deutsch-Russischer Ergänzungsvertrag zu dem Friedensvertrage zwischen 
Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits 
und Rußland anderseits, 
2. Deutsch-Russisches Finanzabkommen zur Ergänzung des Deutsch-Russischen 
Iusatzvertrags zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland, Österreich- 
Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland anderseits, 
3. Deutsch-Russisches Privatrechtsabkommen zur Ergänzung des Deutsch- 
Russischen Zusatzvertrags zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland, 
Österreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland 
anderseits, 
sind ratifiziert worden. Der Austausch der Ratifikationsurkunden ist am 6. Sep- 
tember 1918 in Berlin erfolgt. 
Berlin, den 8. September 1918. 
Der Reichskanzler 
In Vertretung 
von Hintze 
  
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.