(Nr. 6476)
Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Deutsch-Russischen Er-
gänzungsvertrags zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland, Öster-
reich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland ander-
seits sowie des Deutsch-Russischen Finanzabkommens und des Deutsch-
Russischen Privatrechtsabkommens zur Ergänzung des Deutsch-Russischen
Zusatzvertrags zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland, Osterreich-
Ungarn, Bulgarien und der Türtkei einerseits und Rußland anderseits.
Vom 8. September 1918.
Die vorstehend abgedruckten, am 27. August 1918 in Berlin unterzeichneten
Verträge, nämlich:
1. Deutsch-Russischer Ergänzungsvertrag zu dem Friedensvertrage zwischen
Deutschland, Osterreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits
und Rußland anderseits,
2. Deutsch-Russisches Finanzabkommen zur Ergänzung des Deutsch-Russischen
Iusatzvertrags zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland, Osterreich-
Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland anderseits,
3. Deutsch-Russisches Privatrechtsabkommen zur Ergänzung des Deutsch-
Russischen JSusatzvertrags zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland,
Osterreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland
anderseits,
sind ratifiziert worden. Der Austausch der Ratifikationsurkunden ist am 6. Sep-
tember 1918 in Berlin erfolgt.
Berlin, den 8. September 1918.
Der Reichskanzler
In Vertretung
von Hintze
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermilteln wur die Pofstunstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.