Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 1231 — 
Reichs-Gesetzblatt M 
Jahrgang 1918 
    
Nrr. 136 
Juhalt. Allerhöchster Erlaß über die Errichtung des Reichsarbeitsamts. S. 1231. — Bekanntmachung, 
betreffend die Prägung von Jehnpfennigstücken aus Zink. S. 1232. 
—–——....—— —— 
  
  
  
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(Nr. 6485) Allerhöchster Erlaß über die Errichtung des Reichsarbeitsamts. Vom 4. Ok- 
tober 1918. 
A- Ihren Vortrag bestimme Ich, daß die sozialpolitischen Angelegenheiten des 
Reichs, die bisher zum Geschäftskreis des Reichswirtschaftsamts gehört haben, 
fortan von einer besonderen, dem Reichskanzler unmittelbar unterstellten Zentral= 
behörde unter dem Namen 
„Reichsarbeitsamt“ 
bearbeitet werden. Die aus diesem Anlaß erforderliche Verteilung der Geschäfte 
und Beamten des Reichswirtschaftsamts haben Sie vorzunehmen. 
Großes Hauptquartier, den 4. Oktober 1918. 
Siegel) Wilhelm 
Max Prinz von Baden 
An den Reichskanzler 
  
Reichs--Gesetzbl. 1918. 224 
Ausgegeben zu Berlin den 10. Oktober 1918.
	        
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