Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 1303 — 
Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1918 
Nr. 153 
Inhalt: Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk. S. 1803. — Erlaß über die Er- 
richtung des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung (Demobilmachungsamt). S. 1304. 
— Verordnung über Erwerbslosenfürsorge. S. 13808. — Verordnung über Forterhebung 
der Pauschbeträge, die von den Versicherungsträgern zu den Kosten der Obewersicherungsämter zu 
erheben sind. S. 13809. — Verordnung über Arbeiterschutz. S. 1309. — Verordnung über 
die Weitergewährung von Julagen an Empfänger einer Invaliden-, Witwen= oder Witwerrente aus 
der Invalidenversicherung. S. 1310. 
  
(Nr. 6528) Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk. Vom 12. No- 
vember 1918. 
An das deutsche Volkl 
Die aus der Revolution hervorgegangene Regierung, deren politische Lei- 
tung rein sozialistisch ist, setzt sich die Aufgabe, das sozialistische Programm zu 
verwirklichen. Sie verkündet schon jetzt mit Gesetzeskraft folgendes: 
1. Der Belagerungszustand wird aufgehoben. 
2. Das Vereins- und Versammlungsrecht unterliegt keiner Beschränkung, 
auch nicht für Beamte und Staatsarbeiter. 
3. Eine Zensur findet nicht statt. Die Theaterzensur wird aufgehoben. 
Meinungsäußerung in Wort und Schrift ist frei. 
Die Freiheit der Religionsausübung wird gewährleistet. Niemand darf 
zu einer religiösen Handlung gezwungen werden. 
Für alle politischen Straftaten wird Amnestie gewährt. Die wegen 
solcher Straftaten anhängigen Verfahren werden niedergeschlagen. 
Das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst wird aufgehoben, mit 
Ausnahme der sich auf die Schlichtung von Streitigkeiten beziehenden 
Bestimmungen. 
8. Die Gesindeordnungen werden außer Kraft gesetzt, ebenso die Aus- 
nahmegesetze gegen die Landarbeiter. 
9. Die bei Beginn des Krieges aufgehobenen Arbeiterschutzbestimmungen 
werden hiermit wieder in Kraft gesetzt. 
Reichs-Geletzbl. 1919 243 
Ausgegeben zu Berlin den 14. November 1918 
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