Reichs-Gesetblatt"
Jahrgang 1918
Nr. 163
Inhalt: Verordnung, betreffend die vorläusige Regelung der Luftfahrt. S. 1387.
r. 6549) Verordnung, betreffend die vorläufige Regelung der Luftfahrt. Vom 26. No-
vember 1918.
D. Rat der Volksbeauftragten verordnet mit Gesetzeskraft was folgt:
Bis zum Erlaß eines Gesetzes über die Regelung der Luftfahrt ordnet das
Reichsamt des Innern provisorisch die Verhältnisse der Luftfahrt. Zur Aus-
führung dieser Aufgabe errichtet es ein Reichsluftamt.
Den Kriegsministerien liegt es ob, zur Sicherung der Anordnungen eine
militärische Flugüberwachung einzurichten.
Die Liquidierung des militärischen Flugwesens erfolgt unter Beteiligung
der militärischen Beschaffungsstellen und des Reichsluftamts durch das Ver-
wertungsamt für Heeres- und andere reichseigene Güter.
Berlin, den 26. November 1918.
Der Rat der Volksbeauftragten
Ebert Haase
Der Staatssekretär des Innern
Preuß
Der Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.
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Ausgegeben zu Berlin den 27. November 1918.