— 1403 —
Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1918
Nr. 173
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Juhalt: Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen
Nationalversammlung vom 30. November 1918. S. 1403.
(Nr. 6571) Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Wahlen zur verfassung-
gebenden deutschen Nationalversammlung vom 30. November 1918. Vom
6. Dezember 1918.
ür die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung wird
in Abänderung des Reichswahlgesetzes vom 30. November 1918 (Reichs-Gesetzbl.
S. 1345) folgendes angeordnet:
d9 1
Die Wahlkreise 31 und 32 in der Anlage zum Reichswahlgesetze werden
zu einem das ganze württembergische Staatsgebiet und den Regierungsbezirk Sig-
maringen umfassenden Wahlkreis vereinigt, in dem 17 Abgeordnete zu wählen sind.
(2
Diese Verordnung hat Gesetzeskraft und tritt sofort in Wirksamkeit.
Berlin, den 6. Dezember 1918.
Der Rat der Volksbeauftragten
Ebert Haase
Der Staatssekretär des Innern
Dr. Preuß
Deu Bezug des Reichs-Gesesblatts vermitteln mrr die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reichs-Gesetzbl. 1918.
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Ausgegeben zu Berlin den 7. Dezember 1918.