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Zustellungen (Forts.)
Zustellung von Schriftstücken in Zivil- oder
Handelssachen bei der gegenseitigen Rechtsbilfe
in bürgerlichen Angelegenheiten im
Deutschen Reiche und im Osmanischen
Reiche (Vertr. v. 11. Jan. 17. Art. 8 bis 10)
254.
Zustellung von Schriftstücken bei der gegen—
seitigen Rechtshilfe in Strafsachen im
Deutschen Reiche und im Osmanischen
Reiche (Vertr. v. 11. Jan. 17. Art. 20) 290.
Zustellungsurkunden, Postgebühr für Rücksendung
von Zustellungsurkunden im Nachbarortsverkehr
(Bek. v. 2. Sept. Nr. 15) 1106.
Zwang, körperlicher, bei Verabredungen und Ver-
einigungen von Gewerbetreibenden und Arbeitern
zur Erlangung günstiger Lohn= und Arbeitsbe-
dingungen, Aufhebung des § 153 der Gewerbe-
ordnung (G. v. 22. Mai) 423.
Zwangsmaßregeln bei Zuwiderhandlungen gegen
das Biersteuergesetz (v. 26. Juli §& 52)
880. — gegen das Gesetz über das Brannt-
weinmonopol (v. 26. Juli § 1814) 930.
Zwangsversteigerung eines Grundstücks nicht ohne
Zustimmung des Steuerpflichtigen, wenn er ein
Deutscher #n (Umsotzstener-G. v. 26. Juli § 30) 793.
Sachverzeichnis 1918
Zwangsvollstreckung aus Vergleichen vor den
Einigungsämtern zwischen Vermieter und
Mieter oder einem Dritten (Bek. v. 23. Sept. § 13)
1142.
Schutz der Kriegsteilnehmer gegen
Hwangsvollstreckungen (V. v. 14. Dez.) 1427.
Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Osterreich
Ungar n hinsichtlich der Bewilligung von Lah-
lungsfristen an Kriegsteilnehmer (Bek. d
16. Jan.) 33.
Zweckverband Groß-Berlin, Arbeitsverdienst bei
Verkürzung der Arbeitszeit in der Groß-Berliner
Metallindustrie (V. v. 7. Dez.) 1405.
Zweigwirtschaftsstellen der Reichswirtschaftsstellen
für Tertilwirtschaft (V. v. 27. Juni § 12) 674.
Zweimarkstücke, Verlängerung der Einlösungs-
frist für die aus den deutschen Schutzgebieten
oder aus dem Ausland eingehenden Zweimarkstücke
(Bek. r. 1. Juni) 473.
Zwieback, Arbeitszeit in Anlagen zur Serstellung von
Iwieback (M. v. 23. Nov.) 1329.
Zwiebeln, Anbau-= und Ernteflächenerhebung im
Jahre 1918 (V. v. 21. März) 133.— Ernteschätzung
im Jahre 1918 (V. v. 29. Mai) 465.
¶Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Vosranstaleen.
Herausgegeben im Neicheamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichedrutke ii.