— 162 —
2. bei den einmaligen Ausgaben — Kapitel 4 —
a) zur Errichtung und zum Ankauf von Wohngebäuden für Unter-
beamte und geringer besoldete Beamte in Orten, wo großer
Wohnungsmangel herrscht, insbesondere an Landorten und allein-
gelegenen Bahnhöfen — Titel 1 —,
b) zur Herstellung eines neuen Dienstgebäudes für das Postscheckamt
in Berlin, zweiter Bauabschnitt — Titel 14 —,
c) zur Herstellung einer Kraftwagenhalle auf dem Postgrundstücke
Scharnhorststraße 4 in Berlin — Titel 15 —,
d) zur Erwerbung eines Grundstücks und Herstellung einer Kraft-
wagenwerkstatt in Hakenfelde bei Spandau — Titel 16 —,
e) zur Herstellung eines neuen Dienstgebäudes in Berlin-Pankow
— Titel 17 —,
f) zur Vergrößerung des Postgrundstücks am Hauptbahnhof in
Frankfurt (Main) und zum Umbau auf diesem Grundstück
— Titel 18 —,
g) zum Erwerb eines Grundstücks und zur Herstellung eines neuen
Dienstgebäudes in Gütersloh — Titel 19 —,
h) zu einem Um- und Erweiterungsbau auf dem Postgrundstück in
Potsdam — Titel 20 —,
i) zur Herstellung eines neuen Dienstgebäudes in Staaken — Titel 21—,
k) zur Erwerbung eines Grundstücks in Cöln-Nippes — Titel 22 —,
l) zur Vergrößerung des Postgrundstücks am Bahnhof in Münster
(Westf.) — Titel 23 —
die angeforderten Beträge.
II. Im Haushalt der Verwaltung der Reichseisenbahnen
Im ordentlichen Haushalt
1. bei den fortdauernden Ausgaben — Kapitel 87 —
a) zur außergewöhnlichen Unterhaltung und Ergänzung der baulichen
Anlagen — Titel 30 —,
b) zur außergewöhnlichen Unterhaltung und Ergänzung der Fahr-
zeuge und der maschinellen Anlagen — Titel 32 —;
2. bei den einmaligen Ausgaben — Kapitel 11 —
a) zur Erweiterung des Wasserwerkes auf dem Bahnhof Bensdorf
— Titel 3 —,
b) zur Vermehrung der Fahrzeuge — Titel 4 —.
§ 3
Der Reichskanzler wird ermächtigt, die Mittel zur Bestreitung der nach
§§ 1 und 2 zulässigen Ausgaben sowie der Ausgaben zur Fortführung des Krieges,