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Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen:
Seine Exzellenz Herrn Dr. Johannes Kriege, Allerhöchstihren Wirklichen
Geheimen Rat, Direktor im Auswärtigen Amte, und
Herrn Dr. Walter Simons, Allerhöchstihren Geheimen Legationsrat
und Justitiar im Auswärtigen Amte;
Seine Majestät der Kaiser der Osmanen:
Seine Hoheit Ibrahim Hakky Pascha, ehemaligen Großwesir, Aller-
höchstihren außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei
Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, und
Seine Exzellenz Ahmed Reschid Bey, Generaldirektor der politischen
Angelegenheiten im Kaiserlich Osmanischen Ministerium der aus-
wärtigen Angelegenheiten.
Die Bevollmächtigten haben sich, nachdem sie einander ihre Vollmachten
mitgeteilt und diese in guter und gehöriger Form befunden haben, über folgende
Bestimmungen geeinigt:
Artitkel 1
Die Angehörigen jedes vertragschließenden Teiles sollen berechtigt sein, sich
in dem Gebiete des anderen Teiles niederzulassen oder aufzuhalten, wenn und
solange sie die dortigen Gesetze mit Einschluß der Polizeiverordnungen befolgen.
Dabei wird jeder Teil auch die in seinem Gebiete geborenen Kinder von An-
gehörigen des anderen Teiles als dessen Angehörige ansehen, solange sie die
Staatsangehörigkeit dieses Teiles nach dessen Gesetzen besitzen und nicht die
Staatsangehörigkeit des Geburtslandes freiwillig erworben haben.