och immer werden uns nicht alle Fälle von Dermißtsein ober
Gefangennahme mitgeteilt; ost erfahren wir Sieselben erst,
wenn eine Tobeserklärung gewünscht wir ober von dem Gefangenen
die Nachrichten längere Seit ausblieben. Die Bevölkerung ist sich
vielfach der Wichtigkeit dieser Mitteilungen an uns nicht bewußt.
Wir können eine Tobeserklärung nur herbeiführen, wenn wir auch
rechtzeitig mit den Kachforschungen nach dem Hermißten betraut
wuröen. Der Unterausschuß ist für unsere PDrovinz die einzige Stelle,
die über das Ergehen eines Gefangenen bei den Behöroͤen in Feindeslans
zuverlässige Kachrichten einziehen kann. Es liegt also im öringenden
Interesse der Angehörigen, uns sede Gefangennahme mitzuteilen.
Wir bitten baher alle Behöröen, besonders auch ölefenigen des Heeres
und der Marine, alle Dersönlichkelten in leitenden Stellungen, die
vorstände der Wohlfahrtsvereine, bie Presse usw., dahin zu wirken,
dab, soweit schleswig-holsteinische Kriegsteilnehmer in Frage kommen,
uns jeder Fall des HDermißtwerdens, der Gefangennahme, jeber
Wechsel des Gefangenenlagers, der Tos eines Gefangenen usw.
unverzüglich mitgeteilt wirͤ. Aber auch sonst bedürfen die An—
gehörigen von Vermißten und Gefangenen manchen Rates. Hierbei
möge bie nachfolgense Zusammenstellung über Organisation uns
iele des Unterausschusses für kriegsgefangene Deutsche — Provinz
Schleswig-Holstein — als Anhalt dienen.
EEEEEIIEELEILILEILEIIIIIIIIIIIIIDBBIIIE