Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 540 — 
Nummern des russischen 
allgemeinen 
Tarifs (vom 
13./26. Jannar 
1903). 
  
Bezeichnung der Waren. 
  
Einheit. 
Zollsatz 
in 
Rubeln. 
Kopeken. 
  
aus 52 
aus 53 
aus 56 
2. 
  
aus 3. 
Rauchwaren: 
aus 3. Zickelfelle, enthaart, nicht gegerbt 
aus 2. Bienenwachs   
Nachtlichte, mit oder ohne Schwimmer aus Papier, 
Holz, Glas, Kork oder Porzellan, auch in Verbin- 
dung mit Blech oder Draht aus unedlen (auch 
lackierten) Metallen, auch mit Pinzetten von Blech 
aus solchen Metallen   
Häute, gegerbt: 
Saffian-, Glacé-, Chevreau-, Chagrinleder; 
Häute jeder Art mit eingepreßten Mustern 
kleine lackierte Hutteen 
große: Ochsen-, Kuh-, Stier-, Büffel-, Pferde-, 
Esels= und Schweinsleder, in ganzen und 
halben Häuten, ohne eingepreßte Muster, mit 
oder ohne Narbung, auch mit künstlich ein- 
gepreßter Narbung, auch gefürbt s 
  
.großclackic·rtcHäutc.................. 
Anmerkung. Abfälle und Stücke von be— 
arbeiteten Häuten werden, falls sie nicht für die 
Herstellung von Schuhwerk oder von kleinen Leder- 
waren zugeschnitten sind, zu denselben Jollsätzen 
zugelassen, wie die Häute, von denen diese Stücke 
und Abfälle herrühren. 
  
Pud brutto 
Pud 
Pud 
Pud 
Pud 
Pud 
  
18 
10 
10 
  
31¼ 
— 
□
	        
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