Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

  
— 546 —    
  
Nummern 
des russischen 
allgemeinen 
Tarifs (vom 
13./26. Januar 
1963). 
Bezeichnung der Waren. 
Einheit. 
Zollsatz 
in 
Rubeln. 
Kopeken. 
  
(aus 61) 
aus 65 
aus 66 
aus 70 
  
malerei oder vergoldet, versilbert oder bronziert 
oder mit gemalten, vergoldeten, versilberten 
oder bronzierten Verzierugen 
4. Tischler-, Drechsler= und Schnitzwaren mit 
Verzierungen aus Kupfer, Kupferlegierungen- 
oder anderen Stoffen, mit eingelegter Arbeit 
oder Einlagen aus Holz (außer Parkett- 
tafeln), Kupfer, Stahl, Perlmutter, Elfenbein, 
Schildpatt und dergleichen, mit Ausnahme 
der Gegenstände, welche weniger als 3 Pfund 
das Stück wiegen und nach Nummer 215 
verzollt werden. 
5. Holzwaren mit Nohrgeslcht, mit Leder oder 
Geweben überzogen oder bedeckt 
aus 4. Zement aller Art (Portlandzement, künstlicher 
oder natürlicher, Roman-,gemischter, Schlacken- 
und aller andere Zement)) Zementröhren. 
Steine, roh oder abgerichtet: 
aus 6. Schieferplatten, gesägt, auch geschliffen. 
Anmerkung. Gespaltene Schieferplatten, auch 
an den Rändern beschnitten, aber nicht weiter ge- 
formt, werden mit 15 Kopeken für das Pud verzollt. 
Steine jeder Art — andere als Halbedel= und Edel- 
steine — auch Gips und Alabaster: 
aus 2. gewöhnliche Steinmetzarbeiten ohne Verzie- 
rung und Bildhauerarbeit, auch mit ge- 
kr/ümmten Flächen — aus Marmor, Serpen- 
  
tinstein, Alabaster oder anderen harten po- 
Pud 
Pud 
Pud 
Pud 
  
15 
15 
12 
 
	        
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